FAQ:
- Was ist zu tun, wenn der Verdacht einer Covid-19-Erkrankung besteht?
- Welche Ampelfarbe gilt für das BRG Steyr?
- Welche Hygienevorschriften gelten am BRG Steyr?
- Wer befindet sich im Krisenteam des BRG Steyr?
- Wie lange dauert die Quarantäne?
- Wie läuft der Elternabend am BRG Steyr ab?
- Wo bekomme ich Hilfe bei technischen Fragen?
- Wo erhalte ich Informationen des Bundesministeriums?
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1. November 2020:
Die Schule ist am Montag, 2. November, zur Abholung von Unterrichtsmaterialien von 8.00 – 15.00 Uhr geöffnet.
28. Oktober 2020:
Aufgrund der neuen Verfahrensleitlinien (https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.html) erfolgen keine weiteren Veröffentlichungen von getesteten Personen.
- An jeder Bildungsdirektion gibt es einen Krisenstab bzw. eine Servicestelle. Diese dient als Anlaufstelle für COVID-19-bezogene Fragestellungen. Sie steht Schulleitungen beratend und unterstützend zur Seite.
- Für die Durchführung der nach Epidemiegesetz erforderlichen Maßnahmen ist die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde zuständig. Die Gesundheitsbehörde sorgt für rasche Erreichbarkeit für die Schulleitungen (entweder über 1450 oder die Bezirksbehörde, je nach Festlegung im Bundesland).
- Um ein einfaches, gut koordiniertes Vorgehen an Schulen zu gewährleisten, kommt für die Erhebungen im schulischen Bereich das Standortprinzip zum Tragen. Entscheidend ist damit die regionale Zugehörigkeit der Schule und nicht der Wohnort der Schüler und Schülerinnen, die diese Schule besuchen.
- Die Schulleitung hat im Falle eines Verdachts auf Covid-19 die Gesundheitsbehörde zu informieren. Hierzu sind in den Bundesländern unterschiedliche Meldewege vorgesehen. Die Schulleitung wird über den jeweils vorgesehenen Prozess und die dafür notwendigen Kontaktdaten von der lokalen Bildungsdirektion in Kenntnis gesetzt.
- Mit der Meldung an die Gesundheitsbehörde über die jeweils vorgesehenen Kanäle ist die gesetzliche Meldepflicht der Schulen erfüllt.
- Die Kontaktpersonenerhebung und -klassifizierung werden von der für den Schulstandort zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführt, die Schulleitungen haben diese dabei zu unterstützen (z. B. Bereitstellung Namenslisten, Kontaktdaten, Raumpläne, Sitzpläne etc.).
- Die Wohnsitz-Gesundheitsbehörde wird von der für den Schulstandort zuständigen Gesundheitsbehörde hinsichtlich der Setzung weiterer Maßnahmen kontaktiert. Der Schulleitung kommt in diesem Prozess keine Aufgabe zu.
- Mitteilungen an Schüler/innen und / oder Eltern über Absonderungs-Maßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Gesundheitsbehörde. Die Kontaktdaten der betroffenen Personen werden der Gesundheitsbehörde von der jeweiligen Schule zur Verfügung gestellt. Die Ausfertigung und Übermittlung der Schriftstücke ist Aufgabe der Gesundheitsbehörde. Der Schulleitung kommt in diesem Prozess keine Aufgabe zu.
- Die Gesundheitsbehörde stellt sicher, dass im Verdachtsfall gemäß den Vorgaben des BMSGPK ehestmöglich eine Testung veranlasst wird. Die Gesundheitsbehörde informiert die Schulleitung unverzüglich nach Vorliegen des Testergebnisses über den weiteren Bedarf von Maßnahmen der Gesundheitsbehörde (z. B. weitere Erhebungen), die eine Auswirkung auf die Unterrichtsorganisation haben.
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Die aktuellen Elterninformationen unserer Schule:
- Elterninformation14 - 5. Februar 2021
- Elterninformation13 - 29. Jänner 2021
- Elterninformation12 - 14. Jänner 2021
- Elterninformation11 - 22. Dezember 2020
- Elterninformation10 - 4. Dezember (1.-4. Klasse)
- Elterninformation10 - 4. Dezember (5.-7. Klasse)
- Elterninformation9 - 1. Dezember
- Elterninformation8 - 27. November 2020
- Elterninformation7 - 15. November 2020
- Elterninformation6 - 13. November 2020
- Elterninformation5 -2. November 2020
- Elterninformation4 - 16. Oktober 2020
- Elterninformation3 - 2. Oktober 2020
- Elterninformation2 - 18. September 2020
- Elterninformation1 - 11. September 2020
Alle Informationen werden laufend aktualisiert.
Informationen Schuljahr 2019/20:
Elterninformation XIV - 29. Mai 2020, Elterninformation XIII - 15. Mai 2020, Elterninformation XII - 8. Mai 2020, Elterninformation XI - 30. April 2020, Elterninformation X - 24. April 2020, Elterninformation IX - 17. April 2020, Elterninformation VIII - 3. April 2020, Neue Leitlinien - 30. März 2020, Elterninformation VII - 27. März 2020, Elterninformation VI - 20. März 2020, Elterninformation V - 16. März 2020, Elterninformation IV - 15. März 2020, Elterninformation III - 14. März 2020, Elterninformation II - 12. März 2020, Elterninformation I - 10. März 2020
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Was ist zu tun, wenn der Verdacht einer Covid-19-Erkrankung besteht?
- Die Behörde verständigt die Schule bezüglich Verdachtsfall.
- Die Schule schickt Klassenlisten und Sitzpläne an die Behörde.
- Die Behörde verständigt die Eltern über Quarantäne und Testung.
- Eltern/Behörde verständigen die Schule über Zuordnung KI/KII-Person.
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Welche Ampelfarbe gilt für das BRG Steyr?
Die Bildungsdirektion OÖ veröffentlicht jede Woche die aktuell geltende Ampelfarben für die Schulen der Bezirke in Oberösterreich. Diese ist ab der Mitteilung auf der Homepage unserer Schule ersichtlich. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
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Welche Hygienevorschriften gelten am BRG Steyr?
Die Hygienevorschriften des BRG Steyr sind hier zu finden.
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Wer befindet sich im Krisenteam des BRG Steyr?
- Schulleiter: Mag. Gerald Bachmayr
- Administratorin: Mag. Andrea Klement
- Elternvertreter: Stefan Kranawetter (Ansprechperson für Eltern): Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- Schüler/innen-vertreter: Raphael Kopf (Ansprechperson für Schüler/innen): Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- Vertreter des Kollegiums: Mag. Eva Duchon, Mag. Michael Mühlberghuber, Carmen Oberlehner, Mag. Brigitte Pührer
- IT-Verantwortlicher: Dr. Olaf Nowitzki
- Schulärztin: Dr. Bettina Brandtner
- Schulwart: Rudolf Steindler
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Wie lange dauert die Quarantäne?
- Für KI-Personen dauert die Quarantäne grundsätzlich 10 Tage ab Letztkontakt.
- Lebt eine Person (z.B. Schüler/in) mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt, beginnt die 10-Tages-Quarantäne erst ab jenem Zeitpunkt, ab dem die erkrankte Person "gesund" ist.
- Ist eine Person der Schule positiv getestet, hängt die Dauer der Abwesenheit vom Krankheitsverlauf ab.
In allen Fällen werden die Abwesenheitszeiten von den Gesundheitsbehörden vorgegeben.
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Wie läuft der Elternabend am BRG Steyr ab?
Der Elternabend wird online durchgeführt. Die Anleitung dazu gibt es hier.
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Wo bekomme ich Hilfe bei technischen Fragen?
Alle Schüler*innen unserer Schule bekommen eine Einschulung in die Verwendung des E-Mail-Kontos, Microsoft Teams und Moodle (wenn notwendig). Zum Nachlesen finden Sie die Anleitungen für das E-Mail-Konto, Microsoft Teams und Moodle hier:
Anleitung: E-Mail-Konto |
Anleitung: Microsoft Teams |
Anleitung: Moodle |
Die Anleitung für den Elternabend ist hier zu finden: Anleitung: Elternabend
Bei technischen Fragen sind die IT-Beauftragten unserer Schule unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erreichbar.
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Wo erhalte ich Informationen des Bundesministeriums?
Das Bundesministerium hat für den Schulstart eine Broschüre über Corona erstellt: Schule im Herbst 2020 - Informationen fuer Eltern und Erziehungsberechtigte
Die aktuellen Informationen des Bundesministeriums finden Sie hier: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona.html
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